Auf dieser Seite finden Sie Frequently Asked Questions (FAQ) an den Prüfungsausschuss für die Präsenzstudiengänge Informatik der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften (F10) der TH Köln.
FAQ
In der WI, TI und I müssen Sie QQ1 Module im Umfang von 5 CPs erbringen und zusätzlich (weil ein Teilnahmeschein TN gefordert wird) ein kleines QQ2 Projekt machen, das nicht mit CPs „belohnt“ wird. Dies gilt aber nicht, falls Sie WI oder IT-Mgmt. in der PO Version vom 24.11.17 (aktuellste Version für Studienanfänger ab WS 17/18) studieren. Dort gibt es keinen QQ2 Schein mehr.
In der MI müssen Sie ein QQ1 Modul im Umfang von 2,5 CP und ein QQ2 Projekt im Umfange von nochmals 2,5 CP leisten. Mit anderen Worten: Die QQ2 Projekte in der MI sind deutlich aufwändiger als die in den anderen Studiengängen! Dies gilt aber nicht, falls Sie MI in der PO Version vom 24.11.17 (aktuellste Version für Studienanfänger ab WS 17/18) studieren. Dort gibt es das Fach Querschnittsqualifikation (QQ1 und QQ2) nicht mehr.
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Visualisitik – Visualisierung;
Spezielle Gebiete der Mathematik – Spezielle Gebiete der Mathematik;
IT-Sicherheit – Sicherheit, Privatsphäre und Vertrauen;
Interactions Design – Interaction Design;
Logik und semantische Modellierung – Logik und semantische Modellierung;
Informations- und Prozessmanagement – Informations- und Prozessmanagement;
ist dies in beide Richtungen ggfs. unter Erbringung einer Zusatzleistung im Umfang von einem CP möglich. Weitere Anrechnungen sind derzeit nicht möglich.
Gem. §35 III der Prüfungsordnung vom 15. November 2013 für die Studiengänge Informatik, Medieninformatik, Technische Informatik und Wirtschaftsinformatik mit dem Abschlussgrad Bachelor of Science der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule Köln trifft der Prüfungsausschuss für die Studiengänge der Informatik folgende Sonderregelung:
Die Studierenden in den genannten Studiengängen in der Prüfungsordnung vom 07. Januar 2011 erhalten unter der Bedingung, dass Sie bis zum Ende des Sommersemesters 2017 (Stichtag 31.8.2017) 150 Credit Points im PSSO nachweisen können, die Möglichkeit, in unter dieser Prüfungsordnungsversion Ihr Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2018 beenden zu können. Eine schriftliche, formlose Beantragung hierfür ist im Prüfungsamt unter Hinzufügung des aktuellen Notenspiegels abzugeben.
Für alle anderen Studierenden läuft die Prüfungsordnung zum Ende des Sommersemesters 2017 aus. Es besteht für alle Studierenden der genannten Prüfungsordnung die Möglichkeit, durch schriftlichen formlosen Antrag, in die Prüfungsordnung vom 15. November 2013 zu wechseln.
Hinweise für PO-Wechsler
Grundsätzlich besteht für alle Studierenden die Möglichkeit, durch schriftlichen formlosen Antrag, in die Prüfungsordnung vom 15. November 2013 zu wechseln. Hierbei werden diejenigen Module automatisch anerkannt, deren Modulprüfungen in Prüfer, erworbenen Credit Points und in der Modulbeschreibung identisch sind. Für alle anderen Module muss eine Anerkennung beim Prüfungsausschussvorsitzenden im üblichen Verfahren beantragt werden.